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– BERLIN (BIERMANN) – In vielen Arztpraxen arbeitet die Ehefrau des Praxisinhabers im Team mit: Sie sitzt am Empfangstresen, vergibt Termine und kümmert sich um die Buchführung.
Für ein Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten sollte es jedoch eine klare vertragliche Grundlage geben, die sorgfältig auf die individuelle Situation der Vertragspartner zugeschnitten ist. Der NAV-Virchow-Bund hat deshalb zwei Musterverträge zur Beschäftigung von Ehepartnern entwickelt:
? den Ehegattenarbeitsvertrag sowie
? den Ehegattenarbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte.
Diese zeigen beispielhaft, welche Kriterien ein Arbeitsvertrag zwischen Ehepartnern enthalten sollte - von üblichen Vertragsinhalten wie Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeiten und Kündigungsmodalitäten bis hin zu spezifischen Punkten wie der Bestimmung des Güterstandes.
Vertragsmuster sind Teil der Rechtsberatung und somit den Mitgliedern des NAV-Virchow-Bundes vorbehalten. Sie können in der Kölner Geschäftsstelle kostenlos als Datei, für 1 Euro in Papierform oder für 5 Euro auf CD-Rom bestellt werden:
NAV-Virchow-Bund
Abteilung Service
Postfach 10 26 61
50466 Köln
Fon:(0221) 973005-0
Fax: (0221) 7391239
E-Mail: info@nav-virchowbund.de
Quelle: NAV-Virchow-Bund
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