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– HANNOVER (BIERMANN) – Bei Hausbesuchen, Praxisvertretungen und Notdiensten sollten Ärzte ihre Untersuchungsergebnisse, Empfehlungen und möglicherweise auch die Verweigerung der Patienten einer Krankenhauseinweisung genau dokumentieren, um spätere Haftungsansprüche zu vermeiden. Dies rät die Versicherungsgesellschaft HDI-Gerling Versicherungen.
"Bei Hausbesuchen und Notdiensten sind Ärzte regelmäßig mit einer erschwerten Ausgangslage konfrontiert: Oft kennen sie die Patienten nicht, sie bekommen nur unvollständige oder fehlerhafte Informationen zur Krankengeschichte, ihnen stehen die technischen Möglichkeiten der Praxis nicht zur Verfügung und schließlich müssen sie oft gegen Patienten und deren Familien ankämpfen, wenn es an Wochenenden um eine Einweisung ins Krankenhaus geht", heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens.
Die Rechtsprechung stelle jedoch sehr hohe Anforderungen an die Verhaltensweise des Arztes und fordere, dass der Patient stationär eingewiesen werden müsse, wenn ein dramatisches Krankheitsbild nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, so das Versicherungsunternehmen weiter.
Eine Haftung wegen fehlerhafter Diagnose oder unterlassener Einweisung könne später aber nur dann abgewiesen werden, wenn entweder die Einweisung veranlasst und überwacht oder die (häufig anzutreffende) Weigerung des Patienten, sich in ein Krankenhaus einweisen zu lassen, entsprechend dokumentiert wurde. Der Patient müsse in diesem Fall eindringlich auf mögliche Konsequenzen einer Weigerung hingewiesen werden, insbesondere bei drohender Lebensgefahr.
Quelle: HDI-Gerling Versicherungen, 15.02.2010
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